Die vorliegende Bibliotheksordnung ist Teil der Hausordnung und gilt für alle Schulangehörigen gleichermaßen.
Entlehnung
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Alle
Schüler:innen sind automatisch Nutzer:innen der Schulbibliothek und
verpflichten sich zur Einhaltung der Bibliotheksordnung.
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Ausleihen
sind mit der Edu-Card (bzw. mit Nennung des Nachnamens) möglich. Die Entlehnung
ist gratis. Es können max. 5 Medien gleichzeitig ausgeliehen werden. Ausnahmen
sind in begründeten Fällen möglich (z.B.: Vorbereitung auf Referate, Verfassen
der VWA, etc.).
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Die
Entlehnzeit beträgt 4 Wochen. Die Ausleihe kann max. 2x verlängert werden. Dies
ist sowohl beim Entlehnschalter, als auch online (WebOPAC) möglich, solange
keine Vorbestellung vorliegt.
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Bei
Überschreitung der Entlehnzeit sind keine weiteren Ausleihen mehr möglich, bis
das fragliche Buch retourniert wird.
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Die
Verantwortung für entliehene Medien übernimmt der/die Entlehner:in. Eine
Weitergabe unter Schüler:innen ist nicht erlaubt. Bei Verlust oder starker
Beschädigung des entliehenen Mediums muss dieses ersetzt werden.
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Ohne
offizielle Ausleihe am Entlehnschalter dürfen Medien nicht aus der Bibliothek
entfernt werden.
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Eine
Entlehnung über die Sommerferien ist grundsätzlich möglich; 4. und 8. Klassen
sind davon ausgenommen.
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Die
Öffnungszeiten werden durch Anschlag im Schulhaus bekannt gemacht.
Verhalten in der Bibliothek
· Die Bibliothek ist ein Ort des Lesens, Lernens und
Recherchierens. Die Nutzer:innen verhalten sich so leise, dass konzentriertes
Arbeiten auch allen anderen Besucher:innen möglich ist.
· Das Abhalten von Besprechungen (für Referate,
Gruppenprojekte, etc.) sowie das Spielen von Gesellschaftsspielen ist
grundsätzlich möglich. Es sind dafür die ausgewiesenen Bereiche zu benutzen und
Rücksicht auf Lesende / Lernende steht an erster Stelle.
· Bücher, die in der Bibliothek gelesen werden, sollen
immer ORDENTLICH und an die richtige Stelle zurück ins Regal gestellt werden.
Zur Orientierung können am Entlehnschalter „Bücherparkplätze“ ausgeliehen
werden.
· Essen und Trinken ist in der Bibliothek untersagt.
· Handys sind in der Bibliothek verboten.
Einrichtung und Möbel
· Die Räume der Bibliothek sollen so verlassen werden, wie
sie vorgefunden wurden (d.h. verstellte Möbel zurückstellen, Pölster, Spiele
und Medien an ihren Platz retournieren).
· Pölster und Dekogegenstände sind pfleglich zu behandeln.
Sollte einmal etwas kaputt gehen oder auch kaputt vorgefunden werden, ist der Schaden
einer Aufsichtsperson zu melden.
Computer
· Die Computer in der Bibliothek dienen grundsätzlich der
Recherche und zum Arbeiten.
· Computerspiele und nicht angemessene Tätigkeiten am
Computer sind untersagt.
· Ab 16:30 Uhr am Nachmittag ist die Freizeitbeschäftigung
am Computer gestattet (= sinnvolle Spiele, KEINE Shooter irgendeiner Art).
· Die Computer-Arbeitsplätze sollen ordentlich
hinterlassen, etwaige Schäden sofort gemeldet werden.
Vielen Dank, dass du mithilfst, dass die Bibliothek ein Ort ist und bleibt, an dem sich alle wohl fühlen!
Dein Bibliotheksteam